MUSTER Antrag auf Kostenübernahme beim Kostenträger

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Ein Hausnotrufsystem ist ein technisches Hilfsmittel gem. § 40 SGB XI. Dieses kann auf Antrag durch Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse leihweise und ohne Zuzahlung zur Verfügung gestellt werden.

Hierzu sind Voraussetzungen zu erfüllen, die beim Antrag auf Kostenübernahme durch den Kostenträger geprüft werden.

Bei einem positiven Entscheid rechnen wir die Installationskosten und monatlichen Mieten direkt mit Ihrem Kostenträger ab. Dadurch ist die Versorgung für Sie kostenfrei.

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